VwGH 13.10.1983, 82/15/0143
VwGH 13.10.1983, 82/15/0143
Rechtssätze
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Norm | ErbStG §19 Abs3; |
RS 1 | Die im § 19 Abs 3 ErbStG angesprochene Änderung der Verhältnisse zwischen dem unmittelbar vorausgegangenen Feststellungszeitpunkt und dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld schließt auch Änderungen ein , die zeitlich mit dem zweitgenannten Zeitpunkt zusammenfallen (Hinweis E , 81/15/0029). |
Normen | |
RS 2 | Ist nach den Bestimmungen einer abgeschlossenen Feuerversicherung die Auszahlung der Entschädigung durch den Versicherer nach Eintritt des Schadensfalles noch von der Erfüllung der sogenannten "Wiederaufbauklausel" abhängig, so stellt der Anspruch auf die Entschädigung eine aufschiebend bedingte Forderung dar. Wird eine solche Forderung schenkungsweise übereignet, so entsteht mit dem Eintritt der Bedingung die Schenkungssteuerschuld. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982150143.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-60307