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VwGH 17.02.1983, 82/15/0070

VwGH 17.02.1983, 82/15/0070

Rechtssatz


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Norm
BAO §236 Abs1;
RS 1
Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH ist es Sache des Nachsichtswerbers, einwandfrei und unter Ausschluß jeglichen Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die die Nachsicht gestützt werden kann (Hinweis E , 3093/80).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982150070.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-60278