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VwGH 24.02.1983, 82/15/0003

VwGH 24.02.1983, 82/15/0003

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Zuwendungen, die von einem Dritten an den leistenden Unternehmer gezahlt werden, gehören gem § 4 Abs 2 Z 2 1.Satz UStG 1972 dann zum Entgelt, wenn sie mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung des Unternehmens in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (Hinweis E , 1511/72, VwSlg 4606 F/1973).
Norm
RS 2
Ausführungen zur Frage, ob es sich im vorliegenden Fall (Zahlungen an eine ARGE für Schipisten) um echte Mitgliedsbeiträge im umsatzsteuerrechtlichen Sinn handelt (Hinweis E , 1000/75, VwSlg 4954 F/1976).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982150003.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-60253