VwGH 07.06.1983, 82/14/0318
VwGH 07.06.1983, 82/14/0318
Rechtssatz
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Normen | AbgÄG 02te 1977 EStG 1972 §122 Abs3 idF vor 1977/645 |
RS 1 | Wird ein Wirtschaftsgut zum Zwecke des Verkaufs hergestellt und vom Hersteller erst, als sich ein Verkauf als undurchführbar erweist, durch Vermietung genützt, wird es dadurch nicht rückwirkend zu einem Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (statt, wie richtig, des Umlaufvermögens). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982140318.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-60245