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VwGH 07.06.1983, 82/14/0318

VwGH 07.06.1983, 82/14/0318

Rechtssatz


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Normen
AbgÄG 02te 1977
EStG 1972 §122 Abs3 idF vor 1977/645
RS 1
Wird ein Wirtschaftsgut zum Zwecke des Verkaufs hergestellt und vom Hersteller erst, als sich ein Verkauf als undurchführbar erweist, durch Vermietung genützt, wird es dadurch nicht rückwirkend zu einem Wirtschaftsgut des Anlagevermögens (statt, wie richtig, des Umlaufvermögens).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140318.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-60245