VwGH 02.07.1985, 82/14/0309
VwGH 02.07.1985, 82/14/0309
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Der Geschäftsführer einer GmbH ist zu einem Mindestmaß an Überwachung des mit der Abgabenentrichtung betrauten Personals verpflichtet (Hinweis E , 81/14/0118). |
Normen | |
RS 2 | Wird die Notwendigkeit der Vorsteuerberichtigung erst durch das Insolvenzverfahren ausgelöst, dann kann die belangte Behörde nicht davon ausgehen, daß den Bf bereits seinerzeit eine Pflicht zur Berichtigung getroffen habe. Vielmehr ist es in einem solchen Fall Aufgabe des Masseverwalters, die Vorsteuerberichtigungen vorzunehmen und die daraus resultierenden Umsatzsteuer-Nachzahlungen aus allenfalls noch vorhandenen Mitteln der GmbH zu entrichten. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1982140309.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-60241