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VwGH 02.07.1985, 82/14/0309

VwGH 02.07.1985, 82/14/0309

Rechtssätze


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Normen
BAO §80;
BAO §9;
RS 1
Der Geschäftsführer einer GmbH ist zu einem Mindestmaß an Überwachung des mit der Abgabenentrichtung betrauten Personals verpflichtet (Hinweis E , 81/14/0118).
Normen
BAO §80;
BAO §9;
RS 2
Wird die Notwendigkeit der Vorsteuerberichtigung erst durch das Insolvenzverfahren ausgelöst, dann kann die belangte Behörde nicht davon ausgehen, daß den Bf bereits seinerzeit eine Pflicht zur Berichtigung getroffen habe. Vielmehr ist es in einem solchen Fall Aufgabe des Masseverwalters, die Vorsteuerberichtigungen vorzunehmen und die daraus resultierenden Umsatzsteuer-Nachzahlungen aus allenfalls noch vorhandenen Mitteln der GmbH zu entrichten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1982140309.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-60241