Suchen Hilfe
VwGH 07.06.1983, 82/14/0291

VwGH 07.06.1983, 82/14/0291

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
GewStG §1 Abs1;
RS 1
Der Betrieb eines Hotels und der Betrieb eines in 15 m Entfernung davon seinen Ausgang nehmenden Sessellifts sind objektiv geeignet einander zu ergänzen. Nicht entscheidend für die Frage des Vorliegens EINES Gewerbebetriebes ist es, daß die Funktion, den anderen Betriebs zu ergänzen, nicht Hauptinhalt oder auch nur überwiegender Inhalt der Tätigkeit des einen Betriebes ist (Hinweis E , 261/72, VwSlg 4579 F/1972).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140291.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-60235