VwGH 07.06.1983, 82/14/0291
VwGH 07.06.1983, 82/14/0291
Rechtssatz
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Norm | GewStG §1 Abs1; |
RS 1 | Der Betrieb eines Hotels und der Betrieb eines in 15 m Entfernung davon seinen Ausgang nehmenden Sessellifts sind objektiv geeignet einander zu ergänzen. Nicht entscheidend für die Frage des Vorliegens EINES Gewerbebetriebes ist es, daß die Funktion, den anderen Betriebs zu ergänzen, nicht Hauptinhalt oder auch nur überwiegender Inhalt der Tätigkeit des einen Betriebes ist (Hinweis E , 261/72, VwSlg 4579 F/1972). |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982140291.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-60235