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VwGH 03.05.1983, 82/14/0277

VwGH 03.05.1983, 82/14/0277

Rechtssatz


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Norm
BAO §4 Abs1;
RS 1
Rückwirkende Rechtsgeschäfte sind ungeachtet ihrer zivilrechtlichen handelsrechtlichen Zulässigkeit für den Bereich des Steuerrechts grundsätzlich nicht anzuerkennen; es sei denn, der Gesetzgeber selbst hat diesen Grundsatz durch eine besondere Vorschrift ausdrücklich oder schlüssig (nach der Vorschrift offenbar zugrundeliegenden Absicht) durchbrochen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5785 F/1983
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140277.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-60232