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VwGH 12.04.1983, 82/14/0238

VwGH 12.04.1983, 82/14/0238

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Umstände, die die (nach dem Willen des Gesetzgebers irrelevante) Unbilligkeit in der FESTSETZUNG eines Säumniszuschlages darzutun geeignet wären, rechtfertigen nicht dessen Nachsicht nach § 236 BAO, die eine im EINHEBUNGSVORGANG gelegene Unbilligkeit voraussetzt. Die Einhebung muß, damit der Grundtatbestand des § 236 Abs 1 BAO hergestellt ist, für den Steuerpflichtigen selbst (nicht für einen Dritten) unbillig sein.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140238.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-60218