VwGH 12.04.1983, 82/14/0238
VwGH 12.04.1983, 82/14/0238
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Umstände, die die (nach dem Willen des Gesetzgebers irrelevante) Unbilligkeit in der FESTSETZUNG eines Säumniszuschlages darzutun geeignet wären, rechtfertigen nicht dessen Nachsicht nach § 236 BAO, die eine im EINHEBUNGSVORGANG gelegene Unbilligkeit voraussetzt. Die Einhebung muß, damit der Grundtatbestand des § 236 Abs 1 BAO hergestellt ist, für den Steuerpflichtigen selbst (nicht für einen Dritten) unbillig sein. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982140238.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-60218