VwGH 12.04.1983, 82/14/0229
VwGH 12.04.1983, 82/14/0229
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §34; |
RS 1 | Die Erfüllung einer den Steuerpflichtigen - sei es auch aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen - treffenden Verpflichtung durch Hingabe eines Vermögensobjektes (hier: Sparbuch) begründet einen Anspruch auf Steuerermäßigung wegen außergewöhnlicher Belastung grundsätzlich nicht. Eine andere Betrachtung könnte ausnahmsweise nur dann stattfinden, wenn 1. ein hinreichender ZEITLICHER ZUSAMMENHANG mit dem betreffenden Aufwand UND 2. eine Bindung an einen von vornherein bei Schaffung des Vermögensobjektes ins Auge gefaßten ZWECK gegeben ist (Hinweis E , 448/77, VwSlg 5175 F/1977). Bei letzter Einzahlung auf ein Sparbuch im Oktober 1974 und Heirat der Tochter im Juli 1976 fehlt der "hinreichende zeitliche Zusammenhang"; der geforderte Zusammenhang mit dem der Schaffung des Vermögensobjektes zugrundegelegten Zweck ist auch nicht gegeben, wenn das Sparbuch für den Abgabepflichtigen nach eigenen Angaben allgemein der seines Kontos war, auf dem er sein "außerbetriebliches Bargeld deponiert(e)". |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982140229.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-60217