Suchen Hilfe
VwGH 05.07.1983, 82/14/0178

VwGH 05.07.1983, 82/14/0178

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Begibt sich eine Person, die sich im Inland aufhält, vorübergehend ins Ausland, so führt dies insbesondere dann nicht zu einer Beendigung (Unterbrechung) des Laufes der sechsmonatigen Aufenthaltsfrist, wenn der Auslandsaufenthalt das übliche Maß einer Urlaubsreise und/oder Geschäftsreise nicht überschreitet und die für den Inlandsaufenthalt maßgebenden Gründe darauf schließen lassen, daß die Person nach Beendigung ihres vorübergehenden Auslandsaufenthaltes wiederum

ins Inland zurückkehren wird. Ein derartiger vorübergehender Auslandsaufenthalt hat LEDIGLICH EINE HEMMUNG des sechsmonatigen Fristenlaufes zur Folge.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140178.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-60200