VwGH 05.07.1983, 82/14/0178
VwGH 05.07.1983, 82/14/0178
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Begibt sich eine Person, die sich im Inland aufhält, vorübergehend ins Ausland, so führt dies insbesondere dann nicht zu einer Beendigung (Unterbrechung) des Laufes der sechsmonatigen Aufenthaltsfrist, wenn der Auslandsaufenthalt das übliche Maß einer Urlaubsreise und/oder Geschäftsreise nicht überschreitet und die für den Inlandsaufenthalt maßgebenden Gründe darauf schließen lassen, daß die Person nach Beendigung ihres vorübergehenden Auslandsaufenthaltes wiederum ins Inland zurückkehren wird. Ein derartiger vorübergehender Auslandsaufenthalt hat LEDIGLICH EINE HEMMUNG des sechsmonatigen Fristenlaufes zur Folge. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982140178.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-60200