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VwGH 22.03.1983, 82/14/0144

VwGH 22.03.1983, 82/14/0144

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §22;
RS 1
Ein Betriebsberater übt keine freiberufliche Tätigkeit aus, nur weil er "stets neue Pläne und Ideen" zu entwickeln hat. - Eine Tätigkeit ist nur dann als eine ähnliche Tätigkeit im Sinne des § 22 Abs 1 Z 1 erster Satz EStG anzusehen, wenn sie einer der dort aufgezählten Tätigkeiten UNMITTELBAR ähnlich ist; die Ähnlichkeit mit einer Tätigkeit, die ihrerseits wiederum einer der im Gesetz genannten Tätigkeiten ähnlich ist, genügt hingegen nicht (Hinweis E , 3057/79).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140144.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-60185