VwGH 22.03.1983, 82/14/0144
VwGH 22.03.1983, 82/14/0144
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §22; |
RS 1 | Ein Betriebsberater übt keine freiberufliche Tätigkeit aus, nur weil er "stets neue Pläne und Ideen" zu entwickeln hat. - Eine Tätigkeit ist nur dann als eine ähnliche Tätigkeit im Sinne des § 22 Abs 1 Z 1 erster Satz EStG anzusehen, wenn sie einer der dort aufgezählten Tätigkeiten UNMITTELBAR ähnlich ist; die Ähnlichkeit mit einer Tätigkeit, die ihrerseits wiederum einer der im Gesetz genannten Tätigkeiten ähnlich ist, genügt hingegen nicht (Hinweis E , 3057/79). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982140144.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
RAAAF-60185