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VwGH 18.01.1983, 82/14/0114

VwGH 18.01.1983, 82/14/0114

Rechtssätze


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Norm
EStG 1972 §10 Abs2 Z1;
RS 1
Ein Gebäude dient nur dann unmittelbar dem Betriebszweck, wenn es von seiner Funktion her jene Tätigkeiten ermöglicht, die der Betrieb nach seinem Hauptzweck zur Erzielung der Betriebseinnahmen entfaltet.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1980/05/06 0442/79 2
Norm
EStG 1972 §10 Abs2 Z1;
RS 2
Die Frage, ob ein bestimmtes Gebäude ein Gebäude iS des § 10 Abs 1 Z 1 EStG 1972 ist oder nicht, kann nicht unterschiedlich gelöst werden, je nachdem, ob das Gebäude von einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft erworben wurde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140114.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-60178

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