VwGH 18.01.1983, 82/14/0114
VwGH 18.01.1983, 82/14/0114
Rechtssätze
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Norm | EStG 1972 §10 Abs2 Z1; |
RS 1 | Ein Gebäude dient nur dann unmittelbar dem Betriebszweck, wenn es von seiner Funktion her jene Tätigkeiten ermöglicht, die der Betrieb nach seinem Hauptzweck zur Erzielung der Betriebseinnahmen entfaltet. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie VwGH Erkenntnis 1980/05/06 0442/79 2 |
Norm | EStG 1972 §10 Abs2 Z1; |
RS 2 | Die Frage, ob ein bestimmtes Gebäude ein Gebäude iS des § 10 Abs 1 Z 1 EStG 1972 ist oder nicht, kann nicht unterschiedlich gelöst werden, je nachdem, ob das Gebäude von einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft erworben wurde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982140114.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-60178