VwGH 09.11.1982, 82/14/0109
VwGH 09.11.1982, 82/14/0109
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Auch Zeitrenten können Renten iS des § 29 Z 1 EStG 1972 sein; sie unterscheiden sich von Kaufpreisraten durch ein aleatorisches Moment, das auch darin gelegen ist, wenn der Erwerber eines Wirtschaftsgutes für den Fall des Ablebens des Veräußerers - während der vereinbarten Tilgungsfrist für den festgesetzten Kaufpreis - von der Verpflichtung entbunden ist, den noch offenen Kaufpreisrest weiter zu entrichten (Hinweis auf E , 2722/76; VwSlg 5145 F/1977). |
Norm | |
RS 2 | Sind Renten wertgesichert, so gehören auch die mit der Rente geleisteten Beträge aus der Wertsicherung nach Maßgabe des § 29 Z 1 EStG 1972 zu den steuerpflichtigen Renten (Hinweis auf E , 1091/80). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5720 F/1982 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1982140109.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-60175