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VwGH 09.11.1982, 82/14/0109

VwGH 09.11.1982, 82/14/0109

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Auch Zeitrenten können Renten iS des § 29 Z 1 EStG 1972 sein; sie unterscheiden sich von Kaufpreisraten durch ein aleatorisches Moment, das auch darin gelegen ist, wenn der Erwerber eines Wirtschaftsgutes für den Fall des Ablebens des Veräußerers - während der vereinbarten Tilgungsfrist für den festgesetzten Kaufpreis - von der Verpflichtung entbunden ist, den noch offenen Kaufpreisrest weiter zu entrichten (Hinweis auf E , 2722/76; VwSlg 5145 F/1977).
Norm
RS 2
Sind Renten wertgesichert, so gehören auch die mit der Rente geleisteten Beträge aus der Wertsicherung nach Maßgabe des § 29 Z 1 EStG 1972 zu den steuerpflichtigen Renten (Hinweis auf E , 1091/80).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5720 F/1982
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1982140109.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-60175