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VwGH 18.01.1983, 82/14/0096

VwGH 18.01.1983, 82/14/0096

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
RS 1
Die Tätigkeit eines "Versicherungsberaters" ist, wenn sie überwiegend in Blickrichtung auf wirtschaftliche Überlegungen (Wahl der Deckungssummen im Verhältnis zu den abzusichernden Risken etc) erfolgt, keine den Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes oder eines Wirtschaftstreuhänders ähnliche, weil diesen - soweit sie Klientenberatung zum Inhalt haben - gemeinsam ist, daß das Schwergewicht in der auf Grund einer besonderen Befugnis erteilten RECHTSBERATUNG liegt (Hinweis E , 333/69 und vom , 1482/68).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5744 F/1983
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140096.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-60173