VwGH 18.01.1983, 82/14/0096
VwGH 18.01.1983, 82/14/0096
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | EStG 1972 §22 Abs1 Z1; |
RS 1 | Die Tätigkeit eines "Versicherungsberaters" ist, wenn sie überwiegend in Blickrichtung auf wirtschaftliche Überlegungen (Wahl der Deckungssummen im Verhältnis zu den abzusichernden Risken etc) erfolgt, keine den Tätigkeiten eines Rechtsanwaltes oder eines Wirtschaftstreuhänders ähnliche, weil diesen - soweit sie Klientenberatung zum Inhalt haben - gemeinsam ist, daß das Schwergewicht in der auf Grund einer besonderen Befugnis erteilten RECHTSBERATUNG liegt (Hinweis E , 333/69 und vom , 1482/68). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 5744 F/1983 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982140096.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-60173