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VwGH 04.05.1982, 82/14/0050

VwGH 04.05.1982, 82/14/0050

Rechtssatz


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Normen
FamLAG 1967 §30b Abs1;
FamLAG 1967 §30c Abs4;
FamLAG 1967 §30f Abs1;
FamLAG 1967 §30g Abs1;
FamLAG 1967 §30h Abs1;
RS 1
Füllt der minderjährige Schüler (vertreten durch den Vater) das Formular "Ausstellung eines Freifahrtausweises eines öffentlichen Verkehrsmittels für Fahrten zu und von der Schule" dadurch objektiv unrichtig aus, daß er als "Wohnort, von dem aus die Schule besucht wird", denselben Ort wie den "Hauptwohnort (Familienwohnsitz)" angibt, obwohl er die Schule tatsächlich von einer am Schulort gelegenen "Zweitunterkunft" (§ 30 c Abs 4) besucht, so berechtigt das die Abgabenbehörde, dann Ersatz des für eine Schülerfreifahrt geleisteten Fahrpreises zu fordern (§ 30 h Abs 2), wenn für den Vater des Minderjährigen Anspruch auf Schulfahrtbeihilfe besteht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1982140050.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-60158