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VwGH 04.05.1982, 82/14/0041

VwGH 04.05.1982, 82/14/0041

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §24 Abs1 Z1;
RS 1
Aufgabe eines Betriebes im Falle von dessen VERPACHTUNG liegt in der Regel nicht, in konkret gegebenen Fällen aber dann vor, wenn die Gesamtheit der dafür maßgebenden Tatsachen mit hoher WAHRSCHEINLICHKEIT dafür spricht, daß der Verpächter selbst diesen Betrieb nie mehr wieder auf eigene Rechnung und Gefahr führen wird; nicht nötig ist hingegen, daß letzteres wegen rechtlicher oder tatsächlicher Unmöglichkeit FÜR IMMER VÖLLIG AUSGESCHLOSSEN ist (vgl E , 3345/78).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5685 F/1982
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1982140041.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
MAAAF-60152