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VwGH 04.05.1982, 82/14/0039

VwGH 04.05.1982, 82/14/0039

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §16 Abs1;
RS 1
Ob mit Errichtung und Einrichtung eines Raumes, in dem ein Instrumentalist (Posaunenbläser) die für ihn täglich notwendigen Übungen verrichtet, verbundenen Auslagen die Eigenschaft von Werbungskosten zukommt oder nicht, hängt davon ab, ob der Raum NUR für diesen Zweck entsprechend eingerichtet wurde und ob er tatsächlich ausschließlich oder doch in ganz überwiegendem Ausmaß ein NUR beruflich genutztes Arbeitszimmer ist (Hinweis auf E vom , 991/62 und , 1136/66).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1982140039.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-60150