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VwGH 25.01.1983, 82/14/0023

VwGH 25.01.1983, 82/14/0023

Rechtssätze


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Normen
BAO §22;
GewStG §12 Abs2 Z1;
GewStG §7 Z1;
RS 1
Ausführungen dahin gehend, daß die kurzfristige Abdeckung von Kontokorrentkrediten um den Bilanzstichtag herum durch einen kurzfristig aufgenommenen weiteren Kontokorrentkredit einen Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten bedeuten kann.
Normen
BAO §22;
GewStG §12 Abs2 Z1;
GewStG §7 Z1;
RS 2
Unter Mißbrauch iSd § 22 BAO ist eine rechtliche Gestaltung zu verstehen, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet; es ist zu prüfen, ob der gewählte Weg noch sinnvoll erscheint, wenn man den abgabensparenden Effekt wegdenkt, oder ob er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich wäre. Können daher beachtliche außersteuerliche Gründe für eine - wenn auch ungewöhnliche - Gestaltung angeführt werden, ist jedenfalls ein Mißbrauch auszuschließen (Hinweis auf Doralt - Ruppe, Grundriß des österr Steuerrechts II, 133 f; E , 81/13/0021).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5750 F/1983
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982140023.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-60142