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VwGH 29.06.1983, 82/13/0256

VwGH 29.06.1983, 82/13/0256

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §29 Z1;
RS 1
Wiederkehrende Zahlungen, die der Erbe an die Witwe des Erblassers auf Grund einer testamentarischen Verfügung zu leisten hat, sind von der Witwe als sonstige Einkünfte gem § 29 Z 1 EStG 1972 zu versteuern. Es handelt sich dabei nicht um Bezüge, die der Witwe vom Erben (ihrem Sohn) aus dem Titel des gesetzlichen Unterhaltes geleistet werden, die Verpflichtung zur Rentenzahlung trifft den Erben vielmehr aus dem Grund der Annahme der Erbschaft (Hinweis auf die E vom , 1852/70, vom , 1992/71, vom , 213/73 und vom , 2369/76).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982130256.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-60133