VwGH 28.09.1983, 82/13/0238
VwGH 28.09.1983, 82/13/0238
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Wird einem ausländischen Arbeitnehmer, der vorher im Ausland arbeitete, für die Dauer seiner auf mehrere Jahre angelegten nichtselbständigen Arbeit in Österreich "eine freie Dienstwohnung zur Verfügung" gestellt und "die Spesen für die aus dem Wohnen erwachsenen Kosten (Heizung, Wasser, Strom)" ersetzt, dann wird damit das nach der Übersiedlung allgemein entstandene Wohnbedürfnis befriedigt. Eine Inanspruchnahme der Wohnung im ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers, was der Zurechnung als geldwerten Vorteil entgegenstehen könnte (vgl Schubert-Pokorny-Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 15 Anm 6), kann weder darin erblickt werden, daß dem Arbeitnehmer, der seine bisherige Wohnung im Ausland beibehält, der Aufwand für eine zweite Wohnung erspart werden soll, noch darin, daß allenfalls die gehobene berufliche und gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers es mit sich bringt, daß - ohne einwandfreie Trennung der beiden folgenden Bereiche - auch im Rahmen der privaten Lebenssphäre berufliche Interessen und Verpflichtungen gewahrt werden müssen (Hinweis Hofstätter-Reichel, Kommentar zum EStG 1972, Lfg August 1979, S 15, Tz 7, S 11). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982130238.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-60129