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VwGH 19.10.1983, 82/13/0190

VwGH 19.10.1983, 82/13/0190

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Ruht auf einem Betriebsgebäude ein Wohnhauswiederaufbaufondsdarlehen, welches bei Erwerb des Gebäudes einen Teil des Gesamtkaufpreises darstellte, daher einerseits im Rahmen der Anschaffungskosten des Hauses aktiviert, andererseits als Verbindlichkeit passiviert wurde und das bei seiner vorzeitigen Rückzahlung teilweise nachgelassen wird, so stellt dieser Nachlaß keine nachträgliche Minderung der Anschaffungskosten des Hauses dar.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5818 F/1983
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982130190.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-60118