VwGH 19.10.1983, 82/13/0190
VwGH 19.10.1983, 82/13/0190
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Ruht auf einem Betriebsgebäude ein Wohnhauswiederaufbaufondsdarlehen, welches bei Erwerb des Gebäudes einen Teil des Gesamtkaufpreises darstellte, daher einerseits im Rahmen der Anschaffungskosten des Hauses aktiviert, andererseits als Verbindlichkeit passiviert wurde und das bei seiner vorzeitigen Rückzahlung teilweise nachgelassen wird, so stellt dieser Nachlaß keine nachträgliche Minderung der Anschaffungskosten des Hauses dar. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5818 F/1983 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982130190.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-60118