Suchen Hilfe
VwGH 23.05.1984, 82/13/0184

VwGH 23.05.1984, 82/13/0184

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS 1
Literarische Werke, deren Anschaffung im Interesse der Allgemeinbildung liegt, stellen keine Arbeitsmittel im Sinne des § 16 Abs 1 Z 7 dar. Die Kosten ihrer Anschaffung sind daher auch bei einem Mittelschullehrer, der Deutsch unterrichtet, keine Werbungskosten (Hinweis E , 81/14/0022).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1982130184.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-60117