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VwGH 09.11.1983, 82/13/0146

VwGH 09.11.1983, 82/13/0146

Rechtssätze


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Normen
DurchschnittssatzV Werbungskosten 1975 idF 1982/006;
EStG 1972 §17 Abs4;
RS 1
Ein Außendienstmitarbeiter der AKM, bei dessen Tätigkeit die Kontrolltätigkeit verbunden mit der Erteilung von Aufführungsbewilligungen überwiegt, fällt nicht unter den Vertreterbegriff der VO BGBl 597/1975 idF BGBl 49/1979 und BGBl 6/1982.
Normen
DurchschnittssatzV Werbungskosten 1975 idF 1982/006;
EStG 1972 §17 Abs4;
RS 2
Der Beruf des Vertreters iS der VO des BM für Finanzen vom , BGBl 597/1975 erfaßt sowohl Personen, die im Namen und für Rechnung ihres Arbeitgebers ausschließlich und ständig mit dem Abschluß vieler und ihrer wirtschaftlichen Gewichtung nach als "klein" zu bezeichnender Geschäfte befaßt sind, als auch Personen, denen der Verkauf besonders teurer und ihrer Beschaffenheit nach nur für einen kleinen Personenkreis in Betracht kommender Maschinen, Anlagen und Geräte obliegt (Hinweis auf E , 2885/80).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982130146.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-60110