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VwGH 28.09.1983, 82/13/0136

VwGH 28.09.1983, 82/13/0136

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §4 Abs1;
RS 1
Es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß Rechtsbeziehungen zwischen einer Komplementärgesellschaft mbH und den bei ihr als Geschäftsführer tätigen Kommanditisten einer GesmbH & Co KG anzuerkennen und daher auch die Leistungen, welche die GesmbH dem Kommanditisten für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erbringt, als ihre und, ungeachtet des Anteiles des Kommanditisten am Erfolg und Betriebsvermögen der KG, nicht als Leistungen der letztgenannten zu behandeln sind.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5813 F/1983
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982130136.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-60109