VwGH 28.09.1983, 82/13/0136
VwGH 28.09.1983, 82/13/0136
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §4 Abs1; |
RS 1 | Es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß Rechtsbeziehungen zwischen einer Komplementärgesellschaft mbH und den bei ihr als Geschäftsführer tätigen Kommanditisten einer GesmbH & Co KG anzuerkennen und daher auch die Leistungen, welche die GesmbH dem Kommanditisten für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erbringt, als ihre und, ungeachtet des Anteiles des Kommanditisten am Erfolg und Betriebsvermögen der KG, nicht als Leistungen der letztgenannten zu behandeln sind. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5813 F/1983 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982130136.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-60109