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VwGH 13.10.1982, 82/13/0135

VwGH 13.10.1982, 82/13/0135

Rechtssätze


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Normen
BAO §26 Abs2;
FamLAG 1967 §3 Abs1;
FamLAG 1967 §3 Abs2;
RS 1
Der Begriff des "ständigen Aufenthaltes" in § 3 Abs 2 FamLAG entspricht dem Begriff des Aufenthaltes in § 26 Abs 2 BAO (Hinweis E , 2350/79 und E , 82/14/0047).
Norm
BAO §26 Abs2;
RS 2
Ein gewöhnlicher Aufenthalt iSd § 26 Abs 2 BAO erfordert grundsätzlich die körperliche Anwesenheit an diesem Orte, demzufolge kann ein Steuerpflichtiger nur EINEN gewöhnlichen Aufenthalt haben (Hinweis E , 1113/63 VwSlg 3021 F/1965; E , 308/75; E , 1025/71).
Norm
BAO §26 Abs2;
RS 3
Ausführungen dahingehend, daß durch eine viermonatige Abwesenheit im Ausland und den Umstand, daß die Kinder des Steuerpflichtigen während dieser Zeit auch im Ausland die Schule besuchten, zu Recht eine Unterbrechung des ständigen Aufenthaltes im Bundesgebiet angenommen wurde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1982130135.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-60108