VwGH 13.10.1982, 82/13/0135
VwGH 13.10.1982, 82/13/0135
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Der Begriff des "ständigen Aufenthaltes" in § 3 Abs 2 FamLAG entspricht dem Begriff des Aufenthaltes in § 26 Abs 2 BAO (Hinweis E , 2350/79 und E , 82/14/0047). |
Norm | BAO §26 Abs2; |
RS 2 | Ein gewöhnlicher Aufenthalt iSd § 26 Abs 2 BAO erfordert grundsätzlich die körperliche Anwesenheit an diesem Orte, demzufolge kann ein Steuerpflichtiger nur EINEN gewöhnlichen Aufenthalt haben (Hinweis E , 1113/63 VwSlg 3021 F/1965; E , 308/75; E , 1025/71). |
Norm | BAO §26 Abs2; |
RS 3 | Ausführungen dahingehend, daß durch eine viermonatige Abwesenheit im Ausland und den Umstand, daß die Kinder des Steuerpflichtigen während dieser Zeit auch im Ausland die Schule besuchten, zu Recht eine Unterbrechung des ständigen Aufenthaltes im Bundesgebiet angenommen wurde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1982130135.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-60108