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VwGH 09.11.1983, 82/13/0132

VwGH 09.11.1983, 82/13/0132

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Nach Ansicht der österreichischen Lehre, welcher im übrigen auch der Rechtsprechung des BFH entspricht, hängt die Steuerfreiheit eines Jubiläumsgeschenkes davon ab, daß dieses ANLÄßLICH eines begünstigten Jubiläums hingegeben wird und damit der URSÄCHLICHE, ABER AUCH DER ZEITLICHE ZUSAMMENHANG gewahrt bleibt. Von einem solchen zeitlichen Zusammenhang wird in der Regel dann gesprochen werden können, wenn das Jubiläumsgeschenk im Laufe jenes Kalenderjahres - und sei es auch in Teilbeträgen

- überreicht wird, in welches der betreffende Jubiläumstag fällt. (Hinweis E , 1655/72).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982130132.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-60106