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VwGH 07.12.1983, 82/13/0092

VwGH 07.12.1983, 82/13/0092

Rechtssatz


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Norm
KStG 1966 §2 Abs1;
RS 1
Zur Begründung der Steuerpflicht iSd Bestimmung des § 2 Abs 1 KStG 1966 müssen Einrichtungen und Anlagen in einem Umfang überlassen werden, die die Fortführung eines, wenn auch bescheidenen Betriebes ermöglichen. Für den Eintritt der Steuerpflicht ist jedoch nicht notwendig, daß sämtliches benötigtes Inventar mitverpachtet wird; auch eine unzureichende oder veraltete Inventarausstattung reicht zur Begründung der Steuerpflicht aus (hier: Verpachtung einer Apotheke).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 5840 F/1983
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982130092.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-60096