VwGH 15.09.1982, 82/13/0064
VwGH 15.09.1982, 82/13/0064
Rechtssätze
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Norm | BAO §34; |
RS 1 | Ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb - im Schrifttum auch als "Zweckverwirklichungsbetrieb" bezeichnet - liegt nur vor, wenn sich der Zweck der Körperschaft mit der Unterhaltung des Geschäftsbetriebes deckt und in ihm unmittelbar seine Erfüllung findet. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0070/71 E VwSlg 4413 F/1972 RS 1 |
Norm | BAO §34; |
RS 2 | Die Förderung des Bergsteigens und des Wanderns findet nicht unmittelbar in der Bereitstellung einer Unterkunft Erfüllung, insbesondere wenn diese Unterkunft nur eine Wanderstunde von der nächsten Ortschaft enternt liegt, zumal die Bewirtschaftung von Schutzhütten nur eines von mehreren der Erreichung des Vereinszweckes dienenden Mittel darstellt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 5704 F/1982 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1982130064.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-60087