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VwGH 02.06.1982, 82/13/0040

VwGH 02.06.1982, 82/13/0040

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Eine das Steuerverhältnis im Streitjahr berührende, neu hervorgekommene Tatsache stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 303 Abs 4 BAO dar; die Wiederaufnahme ermöglicht der Behörde (außer in den Fällen des § 307 Abs 2 BAO) infolge der gänzlichen Beseitigung des früheren Bescheides auch eine andere rechtliche Würdigung des Sachverhaltes (Hinweis E , 275/71, E , 2785/80).
Normen
RS 2
Bei Gebäuden, für deren Herstellung die Begünstigung des § 99 Abs 4 EStG 1967 in Anspruch genommen wurde, kann die AfA nur von dem um die begünstigte Abschreibung nach dieser Bestimmung verminderten Herstellungskosten berechnet und abgesetzt werden (Hinweis E , 2500/54 VwSlg 1427 F/1956).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1982130040.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-60081