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VwGH 22.02.1984, 82/13/0018

VwGH 22.02.1984, 82/13/0018

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Fahrten im räumlichen Nahebereich des Betriebes (im Beschwerdefall bis zu 14 km) stellen keine Reisen im Sinne des § 4 Abs 5 EStG dar. Der Aufwand für die Verpflegung außer Haus, der im Rahmen solcher Fahrten erwächst, ist weder gem § 4 Abs 5 EStG noch nach dem allgemeinen Betriebsausgabenbegriff absetzbar und zwar auch dann nicht, wenn aus gesundheitlichen Gründen eine Diät eingehalten werden muß (Hinweis E , 2966/79, E , 1671/66, VwSlg 3685 F/1967).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1982130018.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-60078