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VwGH 28.06.1982, 82/10/0066

VwGH 28.06.1982, 82/10/0066

Rechtssatz


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Norm
VwGG §46 Abs1;
RS 1
Fehlen Angaben über die Rechtzeitigkeit, so handelt es sich um einen nicht verbesserungsfähigen inhaltlichen Mangel der Eingabe, die deshalb nicht als dem Gesetz entsprechendender Wiedereinsetzungsantrag anzusehen und deshalb zurückzuweisen ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 10771 A/1982
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1982100066.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-60040