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VwGH 23.02.1984, 82/08/0248

VwGH 23.02.1984, 82/08/0248

Rechtssätze


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Norm
ASVG §49 Abs1;
RS 1
Ob ein Anspruch auf Geld- oder Sachbezüge im Sinne des § 49 Abs 1 ASVG besteht, ist nach zivilrechtlichen (arbeitsrechtlichen) Grundsätzen zu beurteilen (Hinweis E 81/08/0211).
Norm
ASVG §49 Abs1;
RS 2
Der einem Angestellten nach § 6 Abs 3 des Urlaubsgesetzes, BGBl Nr. 390/1976, in Verbindung mit § 6 Abs 5 leg cit und § 2 Z 2 dritter Fall des Generalkollektivvertrages vom gebührende Teil des Urlaubsentgeltes ist grundsätzlich so zu berechnen, dass (falls nicht der Ausnahmetatbestand des dritten Falles vorliegt) ein auf die Urlaubsdauer bezogener Durchschnitt der Überstundenentgelte der in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt regelmäßig geleisteten Überstunden (d.i. der wenn auch nicht gleichmäßig wiederholten Überstunden in diesem Zeitraum) ermittelt wird.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1982080248.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-60034