VwGH 23.02.1984, 82/08/0248
VwGH 23.02.1984, 82/08/0248
Rechtssätze
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Norm | ASVG §49 Abs1; |
RS 1 | Ob ein Anspruch auf Geld- oder Sachbezüge im Sinne des § 49 Abs 1 ASVG besteht, ist nach zivilrechtlichen (arbeitsrechtlichen) Grundsätzen zu beurteilen (Hinweis E 81/08/0211). |
Norm | ASVG §49 Abs1; |
RS 2 | Der einem Angestellten nach § 6 Abs 3 des Urlaubsgesetzes, BGBl Nr. 390/1976, in Verbindung mit § 6 Abs 5 leg cit und § 2 Z 2 dritter Fall des Generalkollektivvertrages vom gebührende Teil des Urlaubsentgeltes ist grundsätzlich so zu berechnen, dass (falls nicht der Ausnahmetatbestand des dritten Falles vorliegt) ein auf die Urlaubsdauer bezogener Durchschnitt der Überstundenentgelte der in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt regelmäßig geleisteten Überstunden (d.i. der wenn auch nicht gleichmäßig wiederholten Überstunden in diesem Zeitraum) ermittelt wird. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1984:1982080248.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-60034