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VwGH 24.01.1985, 82/08/0186

VwGH 24.01.1985, 82/08/0186

Rechtssatz


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Normen
ASVG §10;
ASVG §4;
RS 1
Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht beginnt im Falle einer einvernehmlichen Rücknahme des vorzeitigen Austrittes das Beschäftigungsverhältnis erst wieder ab der neuen Aufnahme der Beschäftigung nach der Rücknahmserklärung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1982080186.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-60027