VwGH 24.01.1985, 82/08/0186
VwGH 24.01.1985, 82/08/0186
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht beginnt im Falle einer einvernehmlichen Rücknahme des vorzeitigen Austrittes das Beschäftigungsverhältnis erst wieder ab der neuen Aufnahme der Beschäftigung nach der Rücknahmserklärung. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1982080186.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-60027