VwGH 30.06.1983, 82/08/0083
VwGH 30.06.1983, 82/08/0083
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Macht der beschwerdeführende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GesmbH das Angebot, die bloß treuhändige (Allein)Innehabung der Geschäftsanteile offen zu legen, dann handelt die Behörde rechtswidrig, wenn sie die Versicherungspflicht nach dem GSVG in der Rechtsmeinung, durch die formale gesellschaftsrechtliche Gestaltung dürfe nicht durchgegriffen werden, annimmt, ohne die wahren, bisher nicht offen gelegten rechtlichen Verhältnisse (aus dem Treuhandvertrag) zu ermitteln. |
Normen | |
RS 2 | Ausführungen zum Begriff der Treuhand, zum Durchgriff, zu ihrer Maßgeblichkeit im öffentlichen Recht. |
Norm | ASVG §4; |
RS 3 | Ausführungen zur Frage der Versicherungspflicht (Dienstnehmereigenschaft) eines Gesellschafters einer GesmbH (Hinweis auf Vorjudikatur). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 3385/79 E RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 11110 A/1983 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1982080083.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-60008