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VwGH 02.07.1982, 82/08/0034

VwGH 02.07.1982, 82/08/0034

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Neben der Versicherungspflicht und der Berechtigung zur Weiter- oder Selbstversicherung im Sinne des § 415 ASVG ist auch die Formalversicherung nach §§ 21 und 22 ASVG eine Angelegenheit gem § 411 ASVG.
Norm
RS 2
Ein den Eintritt der Formalversicherung hindernder Vorbehalt in der Anmeldung ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Anmeldung unter ausdrücklichem Hinweis auf die Unsicherheit des Bestandes der Versicherungspflicht erfolgt und mit dem Begehren verbunden wird, über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen eines Pflichtversicherungsverhältnisses bescheidmäßig zu befinden.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0127 E VwSlg 10669 A/1982 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1982080034.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-60002