VwGH 02.07.1982, 82/08/0034
VwGH 02.07.1982, 82/08/0034
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Neben der Versicherungspflicht und der Berechtigung zur Weiter- oder Selbstversicherung im Sinne des § 415 ASVG ist auch die Formalversicherung nach §§ 21 und 22 ASVG eine Angelegenheit gem § 411 ASVG. |
Norm | |
RS 2 | Ein den Eintritt der Formalversicherung hindernder Vorbehalt in der Anmeldung ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Anmeldung unter ausdrücklichem Hinweis auf die Unsicherheit des Bestandes der Versicherungspflicht erfolgt und mit dem Begehren verbunden wird, über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen eines Pflichtversicherungsverhältnisses bescheidmäßig zu befinden. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 81/08/0127 E VwSlg 10669 A/1982 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1982080034.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-60002