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VwGH 19.03.1982, 82/08/0027

VwGH 19.03.1982, 82/08/0027

Rechtssätze


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Norm
ASVG §21;
RS 1
Ein den Eintritt der Formalversicherung hindernder Vorbehalt in der Anmeldung ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Anmeldung unter ausdrücklichem Hinweis auf die Unsicherheit des Bestandes der Versicherungspflicht erfolgt und mit dem Begehren verbunden wird, über das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen eines Pflichtversicherungsverhältnisses bescheidmäßig zu befinden.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0127 E VwSlg 10669 A/1982 RS 1
Norm
ASVG §21;
RS 2
Das Tatbestandsmoment der ununterbrochenen Annahme von Beiträgen durch drei Monate ist nicht durch die Annahme einer drei Monate umfassender Beitragszahlung erfüllt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/08/0127 E VwSlg 10669 A/1982 RS 3

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1982080027.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-60001