Suchen Hilfe
VwGH 05.07.1984, 82/06/0201

VwGH 05.07.1984, 82/06/0201

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
LStVwG Stmk 1964 §47 idF 1973/009;
LStVwG Stmk 1964 §8 idF 1969/195;
RS 1
Sind in einer VO nach § 8 Abs 3 Stmk LStVG alle Einzelheiten der neu herzustellenden Gemeindestraße, hier auch die genaue Breite von 3 m festgelegt, so sind die das LStVG vollziehenden Behörden an die VO gebunden. Es ist ihnen verwehrt, in den auf der Grundlage der VO nach § 47Stmk LStVG durchgeführten Verfahren über die in der VO mit 3 m festgelegte Breite hinaus eine solche für 4 m für zulässig zu erklären (Hinweis E , 1881/74, 9132 A/1976).
Normen
LStVwG Stmk 1964 §47;
LStVwG Stmk 1964 §48;
RS 2
Der Grundsatz, dass von mehreren Varianten der Trassenführung jene gewählt werden müsse, für welche keine Enteignung erforderlich ist, kann nur dann gelten, wenn es sich um straßenbautechnisch, verkehrstechnisch und wirtschaftlich gleichwertige Alternativen handelt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1595/76 E VwSlg 9695 A/1978 RS 1
Normen
LStVwG Stmk 1964 §47;
LStVwG Stmk 1964 §48;
RS 3
Wer, ohne einen Vertagungsantrag zu stellen, eine im Gang befindliche Verhandlung verlässt, hat keinen Anspruch auf Vorhalt des restlichen Verhandlungsinhaltes.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1595/76 E VwSlg 9695 A/1978 RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1984:1982060201.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-59981