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VwGH 19.09.1985, 82/06/0133

VwGH 19.09.1985, 82/06/0133

Rechtssatz


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Norm
BauO Stmk 1968 §74
RS 1
§ 74 der Stmk BauO 1968 stellt lediglich das Erfordernis auf, dass der Bescheid in erster Instanz erlassen ist, nicht jedoch, dass die Rechtskraft eingetreten sei, um die Rechtsfolgen der Übergangsbestimmung zum Tragen kommen zu lassen. Nach § 74 leg cit kommt es für die Beurteilung der Frage, ob die neue oder die frühere Bauordnung anzuwenden sei, nicht darauf an, ob eine Berufung eingebracht wurde, sondern ausschließlich darauf, ob die erstinstanzliche Entscheidung vor dem erlassen wurde (Hinweis E , 1501/69).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1982060133.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-59966