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VwGH 18.02.1982, 82/06/0003

VwGH 18.02.1982, 82/06/0003

Rechtssatz


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Normen
BauG Vlbg 1972 §30;
BauG Vlbg 1972 §4;
BauRallg impl;
RS 1
Die Vorschriften des § 4 BauG Vlbg können schon kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nur insoweit subjektivöffentliche Rechte begründen, als mit Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke zu rechnen ist. Derartige Auswirkungen sind etwa infolge mangelnder Größe des Baugrundstücks oder einer nicht vorhandenen Abwasserbeseitigung denkbar, nicht aber mangels gesicherter Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche. Durch die Erteilung der Baubewilligung ersteht für den Bauwerber kein Recht auf Benützung einer von den Baubehörden als bestehend angenommenen Verkehrsverbindung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1982060003.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-59937