VwGH 18.02.1982, 82/06/0003
VwGH 18.02.1982, 82/06/0003
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | BauG Vlbg 1972 §30; BauG Vlbg 1972 §4; BauRallg impl; |
RS 1 | Die Vorschriften des § 4 BauG Vlbg können schon kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nur insoweit subjektivöffentliche Rechte begründen, als mit Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke zu rechnen ist. Derartige Auswirkungen sind etwa infolge mangelnder Größe des Baugrundstücks oder einer nicht vorhandenen Abwasserbeseitigung denkbar, nicht aber mangels gesicherter Verbindung mit einer öffentlichen Verkehrsfläche. Durch die Erteilung der Baubewilligung ersteht für den Bauwerber kein Recht auf Benützung einer von den Baubehörden als bestehend angenommenen Verkehrsverbindung. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1982060003.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-59937