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VwGH 15.02.1983, 82/05/0148

VwGH 15.02.1983, 82/05/0148

Rechtssätze


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Norm
BauO Wr §129 Abs10 Satz1;
RS 1
Ein auf § 129 Abs 10 Satz 1 Wr. BauO gestützter Beseitigungsauftrag ist nicht rechtswidrig, wenn er nicht auf die Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung Bezug nimmt (alternative Fassung; Hinweis E , 195/70, VwSlg 7813 A/1970).
Norm
BauO Wr §129 Abs10;
RS 2
Ob ein errichtetes Bauwerk der Beseitigung eines Übelstandes dient und ob die Beseitigung von Ufermauerwerk die Gefahr des Abrutschens von Grund und Boden mit sich bringt, ist bei der Auftragserteilung nach § 129 Abs 10 der BauO für Wien ohne Bedeutung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982050148.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-59928