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VwGH 25.01.1983, 82/05/0107

VwGH 25.01.1983, 82/05/0107

Rechtssätze


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Norm
GdO NÖ 1973 §61 Abs5;
RS 1
Die Vorstellungsbehörde ist nicht berechtigt, sich über ihre in einem früheren Vorstellungsbescheid in der gleichen Verwaltungssache geäußerte Rechtsansicht hinweg zu setzen (Hinweis E VS , 1430/69 VwSlg 8091 A/1971 Rs 2, ergangen zu § 61 Abs 4 NÖ GemeindeO 1965).
Norm
RS 2
Die Vorstellungsbehörde ist nicht berechtigt sich bei unverändert gebliebenem Sachverhalt über ihre in einem früheren Vorstellungsbescheid in der gleichen Verwaltungssache geäußerte Rechtsansicht hinwegzusetzen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1430/69 E VS VwSlg 8091 A/1971 RS 2 (hier: ergangen zu § 61 Abs 5 NÖ GemeindeO 1973)

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1982050107.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-59918