Suchen Hilfe
VwGH 02.07.1982, 82/02/0069

VwGH 02.07.1982, 82/02/0069

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
KFG 1967 §103 Abs2;
RS 1
Das Unterbleiben einer Antwort der Behörde auf eine Anfrage des Zulassungsbesitzers nach Erhalt einer dem Gesetz entsprechenden Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers (§ 103 Abs 2 KFG 1967) entbindet den Zulassungsbesitzer nicht von der Verpflichtung, Auskunft darüber zu erteilen, wem er zur angegebenen Zeit das Lenken seines Fahrzeuges überlassen hat.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1982020069.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-59857