VwGH 27.05.1983, 81/17/0186
VwGH 27.05.1983, 81/17/0186
Rechtssatz
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Norm | GetränkesteuerG Wr 1971 §3; |
RS 1 | Nach Aufhebung des Art 2 Abs 1 der Verordnung der Wr Landesregierung mit E des V 27, 28/80-7, ist bei Erhebung der Getränkesteuer nach dem Wr GetränkesteuerG davon auszugehen, daß eine normative Regelung, wie getränkesteuerpflichtige Entgeltsteile aus einheitlichen Nächtigungspreisen und Frühstückspreisen herauszurechnen sind, fehlt. Damit kommt es bei Ermittlung der Getränkesteuerbemessungsgrundlage in derartigen Fällen auf die Kalkulation des Einzelbetriebes an, sofern sich diese im betriebswirtschaftlich gerechtfertigten Rahmen hält. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1981170186.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-59842