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VwGH 21.09.1981, 81/17/0069

VwGH 21.09.1981, 81/17/0069

Rechtssätze


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Normen
BAO §212 Abs1 impl;
LAO Wr 1962 §160 Abs1;
RS 1
Die mit der zeitgerechten Entrichtung von Abgaben verbundenen erheblichen Härten iSd § 160 Abs 1 LAO Wr müssen in besonderen Umständen der konkreten Besteuerungsgelegenheit, nicht in allgemein wirkenden Normen ihren Grund haben.
Normen
BAO §212 Abs1 impl;
BaumschutzG Wr 1974 §9 Abs4;
LAO Wr 1962 §160 Abs1;
RS 2
Das Begehren, die Auswirkungen (Reflexwirkung) des § 9 Abs 4 BaumschutzG Wr über den Zeitpunkt der Entstehung der Ausgleichsabgabenschuld auf die Schaffung von Wohnraum durch eine bestimmte Gruppe von Bauträgern (gemeinnützige Bauvereinigungen) durch Zahlungserleichterungen auszuschalten oder zu mildern, kann nicht auf § 160 Abs 1 LAO Wr gestützt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1981:1981170069.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-59830