VwGH 29.03.1982, 81/17/0049
VwGH 29.03.1982, 81/17/0049
Rechtssätze
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Norm | BMG 1973 §3 Z5; |
RS 1 | Zwar ist ein Recht auf Akteneinsicht in § 3 Z 5 BMinG 1973 nicht gewährleistet, doch kann die Beh ihrer Auskunftspflicht und auch durch Gewährung der Akteneinsicht nachkommen. |
Norm | BMG 1973 §3 Z5; |
RS 2 | Die Wendung, "soweit eine Verpflichtung zur Amtverschwiegenheit dem nicht entgegensteht", kann auch eine Unterscheidung innerhalb eines einzigen Aktenstückes erforderlich machen. |
Norm | BMG 1973 §3 Z5; |
RS 3 | Ausführungen zur Frage der teilw aktenwidrigen und mangelhaft begründeten Sachverhaltsannahme des bel BMF, dass die vom Bf (einem Finanzbeamten) begehrte, umfangmäßig präzisierte Auskunftserteilung aus einem Prüfungsbericht über die Inspektion des FA, bei dem er tätig war, durch die Bundessteuerinspektion, die darin vorgeschlagenen Maßnahmen vereiteln werde, weswegen die Auskunftserteilung vom BMF bescheidmäßig versagt wurde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1981170049.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-59826