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VwGH 16.09.1982, 81/16/0168

VwGH 16.09.1982, 81/16/0168

Rechtssatz


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Norm
BAO §184 Abs1;
RS 1
Die Schätzung ist ein Akt der Feststellung tatsächlicher Verhältnisse, der die Besteuerungsgrundlagen und nicht die Abgabe selbst umfaßt. Es ist dabei nach Tunlichkeit nicht unmittelbar das Endergebnis des normalen Ermittlungsprozesses zu schätzen, sondern es sind die entsprechenden gedanklichen Stufen zu erarbeiten. Gehört zu den Grundlagen der Abgabeerhebung die WarenMENGE und steht für ihre Feststellung eine andere Möglichkeit nicht zur Verfügung, so entspricht auch ihre Schätzung dem Gesetz (Hinweis E , 2215/70). Dies gilt auch, wenn es um die Ermittlung des zur Abgabenfestsetzung erforderlichen Verhältnisses zwischen den Mengen zweier verschiedener Waren geht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1981160168.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-59805