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VwGH 08.09.1983, 81/15/0033

VwGH 08.09.1983, 81/15/0033

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Ausführungen zur Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Garantieleistungen.
Norm
RS 2
Das Entgelt, das eine Autoreparaturwerkstätte vom Lieferwerk für die Durchführung sogenannter Garantieleistungen erhält, gehört zum steuerpflichtigen Umsatz, AUCH soweit es die hiebei erforderlichen Bestandteile umfaßt, wenn diese von der Reparaturwerkstätte selbst geliefert werden.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2179/63 E VwSlg 3223 F/1965 RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1983:1981150033.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-59753