VwGH 08.09.1983, 81/15/0033
VwGH 08.09.1983, 81/15/0033
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | Ausführungen zur Frage der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Garantieleistungen. |
Norm | |
RS 2 | Das Entgelt, das eine Autoreparaturwerkstätte vom Lieferwerk für die Durchführung sogenannter Garantieleistungen erhält, gehört zum steuerpflichtigen Umsatz, AUCH soweit es die hiebei erforderlichen Bestandteile umfaßt, wenn diese von der Reparaturwerkstätte selbst geliefert werden. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2179/63 E VwSlg 3223 F/1965 RS 2 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1983:1981150033.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-59753