VwGH 16.09.1982, 81/15/0029
VwGH 16.09.1982, 81/15/0029
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Einheitswertfeststellungen von Liegenschaften werden jeweils ab Beginn eines Kalenderjahres (1.1. ab Null Uhr) wirksam, und zwar bei Schenkung auch in Fällen, in denen die Steuerschuld gleichzeitig mit dem Wirksamwerden des neuen Einheitswertes - aber nicht früher - entsteht. |
Normen | |
RS 2 | Eine Liegenschaftsschenkung ist grundsätzlich erst mit dem Besitzübergang ausgeführt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1981150029.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
DAAAF-59751