VwGH 08.06.1982, 81/14/0182
VwGH 08.06.1982, 81/14/0182
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Auch bei einem Bezieher von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können Fahrtkosten und Mehrkosten für Verpflegung Werbungskosten (bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung) sein (Hinweis auf E , 2271/75, VwSlg 5011 F/1976). Ein Anspruch auf die Anwendung der Tagesgelder des § 26 Z 7 lit b besteht in diesem Fall nicht. Grundsätzlich hat der Steuerpflichtige daher Fahrtkosten, Tagesgelder und Nächtigungsgelder nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Tut er das nicht, können die Tagesgeldsätze des § 26 Z 7 lit b leg cit hilfsweise bei der Schätzung herangezogen werden (hier: Ausführungen über die Notwendigkeit von Fahrten zwischen Wohnort und dem Ort, an dem sich das Objekt der Vermietung und Verpachtung befindet). * E , 81/14/0182 #1; |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1982:1981140182.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-59739