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VwGH 08.06.1982, 81/14/0182

VwGH 08.06.1982, 81/14/0182

Rechtssatz


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Normen
RS 1
Auch bei einem Bezieher von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können Fahrtkosten und Mehrkosten für Verpflegung Werbungskosten (bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung) sein (Hinweis auf E , 2271/75, VwSlg 5011 F/1976). Ein Anspruch auf die Anwendung der Tagesgelder des § 26 Z 7 lit b besteht in diesem Fall nicht. Grundsätzlich hat der Steuerpflichtige daher Fahrtkosten, Tagesgelder und Nächtigungsgelder nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Tut er das nicht, können die Tagesgeldsätze des § 26 Z 7 lit b leg cit hilfsweise bei der Schätzung herangezogen werden (hier:

Ausführungen über die Notwendigkeit von Fahrten zwischen Wohnort und dem Ort, an dem sich das Objekt der Vermietung und Verpachtung befindet).

*

E , 81/14/0182 #1;

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1981140182.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-59739