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VwGH 09.03.1982, 81/14/0159

VwGH 09.03.1982, 81/14/0159

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §34;
RS 1
Der Umstand, daß sich geschiedene Ehegatten in einem Unterhaltsvergleich wechselseitig verpflichtet haben, für je ein im Haushalt des einen Elternteiles verbleibendes Kind aus der geschiedenen Ehe einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in gleicher Höhe zu leisten (und auch geleistet haben), begründet keinen Anspruch auf Steuerermäßigung nach § 34 EStG (Hinweis auf , 1827/76).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/14/0038 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1982:1981140159.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-59731